AKO übernimmt die fachgerechte Entsorgung von Industrieabfällen, Chemierückständen und kontaminierten Materialien – von der Aufnahme vor Ort bis zur Übergabe an die zertifizierte Entsorgungsanlage.
Mit Saugtechnik, Big-Bags, Containern und dem passenden Nachweisverfahren sorgen wir für einen sicheren, nachvollziehbaren Materialweg nach Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Sichere Materialaufnahme und EntleerungBig-Bags, Container und geordnete Übergabe
Fachgerechte Entsorgung nach KrWG
AKO übernimmt die fachgerechte Entsorgung industrieller Abfälle, Chemierückstände und kontaminierter Materialien – von der Aufnahme über den Transport bis zur zertifizierten Entsorgungsanlage, vollständig nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Industrieabfälle & Chemierückstände
Isoliermaterial nach TRGS 521
Schadstoffe inkl. Ölspurbeseitigung
Silorückfüllung verwertbarer Schüttgüter
Big-Bags & Containerabfüllung direkt vor Ort
Schutzmaßnahmen bei belasteten MaterialienSicher verpackt, transportiert und dokumentiert
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Als Entsorgungsfachbetrieb und Fachbetrieb nach AwSV bietet AKO die Sicherheit, dass alle Arbeiten den aktuell gültigen Vorschriften entsprechen – bei Abfällen und Rückständen genauso wie bei Gefahrstoffen.
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Alle Zertifikate auf einen Blick
EFB-Zertifikat, WHG-Fachbetrieb, BG-Gütesiegel "Sicherheit mit System", DIN EN ISO 9001 – Details auf der Genehmigungen-Seite.
Häufige Fragen zur Industrieentsorgung
★ FAQ ★
Die wichtigsten Fragen rund um umweltgerechte Entsorgung, gesetzliche Anforderungen und unsere Leistungen.
01Was versteht man unter umweltgerechter Industrieentsorgung?+
Umweltgerechte Industrieentsorgung bedeutet, dass anfallende Abfälle, Reststoffe und Schadstoffe vollständig erfasst, sicher transportiert und nach den gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verwertet oder beseitigt werden. AKO übernimmt die gesamte Kette – vom Absaugen vor Ort bis zur lückenlosen Dokumentation.
02Wer ist für die Entsorgungsdokumentation verantwortlich?+
Der Erzeuger des Abfalls (also der Betreiber der Industrieanlage) trägt die rechtliche Verantwortung. AKO unterstützt vollumfänglich bei der Erstellung der nötigen Unterlagen: Begleitscheine nach NachwV, Analysedokumente, Transportgenehmigungen. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Dokumentation.
03Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb und welchen Vorteil bietet er Ihnen?+
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Unternehmen, dessen Zuverlässigkeit, Fachkunde und technische Ausstattung regelmäßig extern geprüft und zertifiziert werden – geregelt im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die Zertifizierung wird jährlich durch eine anerkannte Überwachungsstelle kontrolliert. Für Sie als Auftraggeber heißt das: Sammlung, Transport und Verwertung erfolgen nachweislich rechtssicher und lückenlos dokumentiert.
04Welche Abfälle entsorgt AKO – und welche nicht?+
AKO entsorgt Industrieabfälle, Chemierückstände und kontaminierte Materialien, Schadstoffe einschließlich Ölspurbeseitigung, Isoliermaterial aus alter Mineralwolle nach TRGS 521 sowie verwertbare Schüttgüter zur Silorückfüllung – sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle über zugelassene Anlagen. Hinweis: Asbest gehört nicht zum Leistungsumfang – asbesthaltige Materialien werden von AKO nicht angenommen oder entsorgt.
05Was ist bei der Entsorgung alter Mineralwolle nach TRGS 521 zu beachten?+
Alte Mineralwolle (künstliche Mineralfasern, in der Regel vor 2000 hergestellt) kann krebserzeugende Fasern freisetzen und gilt daher als gefährlicher Abfall. Die TRGS 521 regelt die Schutzmaßnahmen bei Abbruch, Sanierung und Entsorgung: staubarme Arbeitsweise, persönliche Schutzausrüstung und staubdichte Verpackung, etwa in Big-Bags, damit keine Fasern austreten. AKO transportiert das Material verschlossen zur zugelassenen Entsorgungsanlage. (TRGS 521 betrifft Mineralwolle – nicht Asbest.)
06Wann ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich?+
Für gefährliche Abfälle schreibt die Nachweisverordnung (NachwV) ein förmliches Nachweisverfahren vor: Die Zulässigkeit der Entsorgung wird vorab über einen Entsorgungsnachweis belegt, jeder Transport über einen Begleitschein dokumentiert. Erzeuger gefährlicher Abfälle wickeln dies über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ab. AKO unterstützt bei Erstellung und Führung dieser Nachweise. Für nicht gefährliche Abfälle genügt in der Regel eine vereinfachte Dokumentation.
07Was bedeutet der Abfallschlüssel (AVV)?+
Jeder Abfall wird nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) einem sechsstelligen Abfallschlüssel zugeordnet, der Herkunft und Art des Abfalls beschreibt. Ein Sternchen (*) kennzeichnet gefährliche Abfälle, die besonderen Nachweis- und Transportpflichten unterliegen. Die korrekte Einstufung ist die Grundlage für die zulässige Entsorgung – AKO unterstützt bei der richtigen Zuordnung.